Ein Szenario.
Deutschland ist eine Erbenrepublik. Zwischen 30 und 50 Prozent des privaten Vermögens gehen auf Erbschaften und Schenkungen zurück. Besonders begünstigt sind Familienunternehmer: Wer eine solche Firma übernimmt, kann unter bestimmten Bedingungen (fast) vollständig von der Erbschaftsteuer befreit werden. Was wäre, wenn dieses Privileg abgeschafft würde?

Das Buch
“Was wäre, wenn…?
33 Szenarien, die unsere Welt neu denken”
jetzt bestellen!
Derzeit gibt es diese Ausnahmen:
— Bei der sogenannten Regelverschonung werden 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei, wenn die Firma mindestens fünf Jahre fortgeführt und ein Großteil der Belegschaft gehalten wird.
— Wer das Unternehmen sieben Jahre weiter betreibt und keine Jobs abbaut, zahlt gar keine Erbschaftsteuer. Beides gilt für Unternehmen bis zu einem Wert von 26 Millionen Euro.
— Darüber hinaus kann die „Verschonungsbedarfsprüfung“ die Steuerlast auf null drücken: Dafür müssen die Erben glaubhaft nachweisen, dass sie die Steuer nicht zahlen könnten, ohne dafür mehr als die Hälfte des sonstigen Erbes anzurühren.
„Das ist eine sehr großzügige Regelung, denn man könnte ja auch einen Kredit aufnehmen, davon die Steuer bezahlen und den Kredit dann aus den Unternehmensgewinnen bedienen“, sagt Dominika Langenmayr, Wirtschaftswissenschaftlerin und Lehrstuhlinhaberin an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Sehr große Erbschaften bis hin zu Milliardenunternehmen blieben so oft steuerfrei, da Vermögen in Stiftungen verschoben oder an Enkel vererbt werde, um die Kriterien zu erfüllen – „da kann man sich gut arm rechnen.“

Rund drei Milliarden Euro seien dem Fiskus zuletzt durch diese Regelungen entgangen. Andere Berechnungen kommen auf noch höhere Summen: Laut DIW Berlin wurden zwischen 2009 und 2021 Unternehmensvermögen von 446 Milliarden Euro steuerfrei übertragen. „Wer zwei Millionen Euro Privatvermögen erbt, zahlt Steuern. Wer 50 Millionen in Form eines Unternehmens erbt, kann das umgehen“, sagt Langenmayr. Viele Erblasser argumentieren, sie hätten auf ihr Vermögen bereits Steuern gezahlt. „Aber die Erbschaftsteuer zahlt ja nicht der Erblasser, sondern der Erbe. Und der hat noch keine Steuer auf diesen Vermögenszuwachs entrichtet.“
Weiterlesen auf brandeins.de …
Text: Christoph Koch
Foto: Andriyko Podilnyk auf Unsplash




